Entfernungspauschale bei unentgeltlicher Sammelbeförderung zu wechselnden Einsatzstellen
Leitsatz
Mangels regelmäßiger Arbeitsstätte ist keine Entfernungspauschale anzusetzen, soweit für Einsatzwechseltätigkeit die Reisekostengrundsätze
R 38 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. R 37 Abs. 5 LStR 2001 und H 38 "Einsatzwechseltätigkeit" LStH 2001 Anwendung finden. Soweit die
Tätigkeit am selben Einsatzort den 3-Monats-Zeitraum der R 37 Abs. 3 Satz 3 LStR 2001 überschreitet, steht dem Arbeitnehmer
die Entfernungspauschale trotz unentgeltlicher Sammelbeförderung zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 182 EFG 2004 S. 182 Nr. 3 HAAAB-14703
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.10.2003 - 2 K 2889/02
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