Zur Zulässigkeit von Änderungsbescheiden wegen nachträglich beantragter getrennter Veranlagung
Leitsatz
Rechtskräftige Urteile binden die Beteiligten, soweit über den Streitgegenstand (hier: Wahl der getrennten Veranlagung statt
einer Zusammenveranlagung) entschieden worden ist.
In den Fällen der Änderung eines Einkommensteuerbescheides wegen Verlustrücktrags können die Ehegatten das Veranlagungswahlrecht
grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit des Änderungsbescheides erneut ausüben, und zwar unabhängig von dem durch den Verlustabzug
eröffneten Korrekturspielraum.
Durch die notwendige Beiladung zum Klageverfahren des einen Ehegatten ist der Ablauf der Festsetzungsverjährung für den anderen
Ehegatten gehemmt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 231 Nr. 4 HAAAB-14687
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 24.04.2002 - III 15/2001