Festsetzung von Zwangsgeld zur Abgabe einer Feststellungserklärung
Leitsatz
Die Finanzbehörden können gegen eine Person, die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung über die gesonderte Feststellung
von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet ist, unabhängig davon,
ob auch eine andere Person oder mehrere andere Personen auf Grund derselben oder anderer Vorschriften ebenfalls zur Abgabe
der Erklärung verpflichtet sind oder sein könnten, ein Zwangsgeld festsetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAB-14685
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.10.2003 - IV 340/2002
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