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BFH 09.10.1992 VI R 47/91
Lohnsteuer; | Zuschüsse des Arbeitgebers zur Lebensversicherung (§ 3 Nr. 62 EStG)
Zuschüsse des ArbG zur Lebensversicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG sind nach dem steuerpflichtiger und nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG von der Steuer befreiter Arbeitslohn.