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Nutzungswert
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I. Definition
Der Nutzungswert der selbstgenutzten oder unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassenen Wohnung im eigenen Haus, also der Überschuss des Mietwerts dieser Wohnung über die Werbungskosten, gehörte bis einschließlich 1986 zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Diese Nutzungswertbesteuerung ist mit Ausnahme von Übergangsregelungen ab dem abgeschafft worden.
II. Kleine Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 S. 4-7 EStG 1994)
1. Anwendungsbereich (§ 21a EStG 1994)
Die so genannte kleine Übergangsregelung war anzuwenden für bis zum angeschaffte oder hergestellte eigene
selbstgenutzte Einfamilienhäuser,
selbstgenutzte Eigentumswohnungen,
ausschließlich selbstgenutzte Zweifamilienhäuser,
ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken selbstgenutzte Mehrfamilienhäuser,
für deren Nutzungswert ein Grundbetrag von 1 v.H. des mit 140 v.H. anzusetzenden Einheitswertes zu ermitteln war. Der Grundbetrag ist seit dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1997 nicht mehr anzusetzen.
2. Abzug von Aufwendungen
Bis 1986 konnten
erhöht...