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Grundlagen - Stand: 22.06.2018

Geschäftswert / Praxiswert

Michael Meier

Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert.

I. Definition

Geschäftswert ist der von den persönlichen Eigenschaften des Unternehmers losgelöste und im Wirtschaftsleben anerkannte Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich der Schulden hinaus innewohnt, oder anders gesagt der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind.

Praxiswert ist die über den Substanzwert einer freiberuflichen Praxis hinausgehende Gewinnaussicht, die sich aus dem Vertrauen der Mandanten oder Patienten in die Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit des Praxisinhabers oder der Praxisinhaber ergibt.

Zur handelsrechtlichen Sichtweise vgl. Willeke, Geschäfts- oder Firmenwert, Goodwill, infoCenter.

II. Ermittlung

Von der BFH-Rechtsprechung sind als Verfahren zur Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwerts die Mittelwertmethode, die indirekte und die direkte Methode anerkannt.

Bei Anwendung dieser Methoden ist der erzielbare Jahresgewinn um einen angemessenen Unternehmerlohn zu kürzen.

Der Substanzwert ist...

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