Freistellung vom Steuerabzug bei Unterschreiten der Bagatellgrenze nach Art. 17 Abs. 1 DBA USA
Leitsatz
1) Für die Prüfung, ob die Bagatellgrenze des Art. 17 Abs. 1 DBA USA i.H.v. 20.000 US-Dollar überschritten ist, sind die Einnahmen
aus der persönlich ausgeübten Tätigkeit - hier der Künstler - und die ihnen erstatteten oder für sie übernommenen Kosten zu
addieren.
2) Für den Begriff der Einnahme kann auf § 8 Abs. 1 EStG zurückgegriffen werden, wobei der volle Bruttobetrag, d.h. einschließlich
der Umsatzsteuer, einzubeziehen ist.
3) Ergibt eine Auslegung des Vertrags, dass dem Künstler kein über die vereinbarte Gage hinausgehender Honoraranspruch auf
die gesetzliche Umsatzsteuer zusteht, ist sie für die Beurteilung der Bagatellgrenze über die vereinbarte Gage hinaus nicht
einzubeziehen. Entsprechendes gilt für die § 50a EStG-Steuer und den Solidaritätszuschlag.
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