Unterbliebener Eintrag zu
§ 15a EStG in
Gewinnfeststellungsbescheid als negativer Verwaltungsakt
Verlustfeststellung gem. § 15 a IV
EStG für 1997 und 1998 als atypisch
stille Beteiligte der Firma Z. Hotel und Restaurant GmbH …
Leitsatz
1. Indem das Finanzamt in der Anlage
ESt 1, 2, 3 B zu einem Feststellungsbescheid keine Eintragungen in der Rubrik
„Korrekturbetrag nach
§ 15a EStG” vornimmt, trifft
es eine negative Entscheidung darüber, dass verrechenbare Verluste nicht
festzustellen sind. Der Feststellungsbescheid enthält einen negativen
Verwaltungsakt, dem zufolge verrechenbare Verluste nicht vorliegen und es sich
um ausgleichsfähige Verluste handelt.
2. Es ist nicht notwendig, dass ein
Bearbeiter des Finanzamts bei Durchführung eines Feststellungsverfahrens
Überlegungen darüber anstellt, ob für sämtliche in einem
Vordruck vorgesehene Rubriken Feststellungen vorzunehmen sind oder nicht. Es
genügt die allgemeine Überzeugung, dass andere Feststellungen als die
getroffenen nicht zu treffen sind.
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 253 Nr. 5 EFG 2004 S. 261 EFG 2004 S. 261 Nr. 4 UAAAB-14353
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