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Mutterschutz | Verfassungswidrigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist grundsätzlich mit der Berufsfreiheit vereinbar. In ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung leistet sie jedoch im Widerspruch zum Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG einer Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben Vorschub und stellt deshalb keine verfassungsmäßige Beschränkung der Berufsfreiheit dar. § 14 Abs. 1 MuSchG ist insoweit mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar (). Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Dabei muss der Gesetzgeber aber von Verfassungs wegen nicht das (bisher für Kleinunternehmen) geltende Ausgleichs- und Umlageverfahren auf alle Unternehmen ausweiten, auch wenn dieses am wenigsten diskriminierend wirkt.