Teilwertabschreibung auf Darlehensforderung und Berücksichtigung laufender Verluste bei der gewerbesteuerlichen Organschaft
Leitsatz
Werden im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen des Organträgers gegenüber
der Organgesellschaft im Hinblick auf die Vermögenssituation der Organgesellschaft bei Begründung der Organschaft und nicht
im Hinblick auf die künftige Ertragssituation der Organgesellschaft vorgenommen, so führt die Berücksichtigung der laufenden
Verluste der Organgesellschaft bei der Ermittlung des Gewerbeertrages des Organkreises nicht zu einer unzulässigen Doppelerfassung.
Bei der Ermittlung des Gewerbekapitals sind die Teilwertabschreibungen hinzuzurechnen, da hierdurch - im Unterschied zum Forderungsverzicht
- eine Minderung des Gewerbekapitals im Organkreis nicht eintritt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 217 EFG 2002 S. 217 Nr. 4 ZAAAB-14185
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.09.2001 - 7 K 6316/98 G
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.