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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 237/97 AO EFG 2000 S. 1410

Gesetze: AO § 227, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 5, ZVG § 71 Abs. 2

Grunderwerbsteuererlaß wegen sachlicher Unbilligkeit bei Abtretung der Rechte durch den das Meistgebot abgebenden vollmachtslosen Vertreter

Leitsatz

Gibt der Geschäftsführer einer KG im Zwangsversteigerungstermin das Meistgebot im eigenen Namen ab, weil sein Vertretungsnachweis (Handelsregisterauszug) nicht anerkannt wird, und tritt er sodann ankündigungsgemäß das Recht aus dem Meistgebot an die KG ab, so ist die für die Abgabe des Meistgebots festgesetzte Grunderwerbsteuer in Höhe des aufgrund der Besteuerung der Abtretung gegen die KG festgesetzten Betrags wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1337 Nr. 24
EFG 2000 S. 1410
FAAAB-14183

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.07.2000 - 7 K 237/97 AO

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