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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 0051/88

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionszusage an einen dem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH nahestehenden Arbeitnehmer

Leitsatz

1. Die betrieblicheVeranlassung einer Pensionszusage an einen dem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH nahestehenden Arbeitnehmer setzt voraus, dass die Gesellschaft wirtschaftlich in der Lage ist, den Pensionsanspruch aufgrund einer Rückdeckungsversicherung oder durch die Bildung von Rücklagen zu erfüllen. Anderenfalls sind die Zuführungen zur Pensionsrückstellung mangels Ernstlichkeit der Vereinbarung als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln.

2. Ein die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich bei wechselseitiger Gewährung von zinslosen Darlehen zwischen dem beherrschenden Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft erfordert im voraus getroffene, klare und eindeutige Vereinbarungen.

Fundstelle(n):
BAAAB-14180

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.01.1993 - 6 K 0051/88

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