Zulässige Rückwirkung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG 1996; keine gründungsgeborene wesentliche
Beteiligung durch unentgeltlichen Hinzuerwerb gründungsgeborener Anteile
Leitsatz
Die Beschränkung des Verlustabzugs in § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verstößt
insbesondere nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG).
§ 17 Abs. 2 Satz 4 EStG entfaltet Rückwirkung insofern, als durch die Regelung auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Verlusten
aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen eingeschränkt wird, die der Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Vorschrift bereits besaß. Hierbei handelt es sich um eine zulässige unechte Rückwirkung.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 490 Nr. 8 EFG 2002 S. 269 EFG 2002 S. 269 Nr. 5 MAAAB-14172
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.10.2001 - 15 K 744/98
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