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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 7410/96 E EFG 2000 S. 676

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20, BGB § 1030 Abs. 1, BGB § 1068 Abs. 2

Erwerb von nießbrauchsbelasteten Wertpapieren; Werbugnskosten bei Kapitaleinkünften

Leitsatz

  1. Bei der Übertragung von Aktien und einer stillen Beteiligung unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs erfüllt hinsichtlich der vorbehaltenen Erträge allein der Nießbraucher den Tabestand der Einkunftserzielung, so dass auch die auf den nießbrauchbelasteten ideellen Teil des Kapitalvermögens entfallenden Schuldzinsen aus dem Anschaffungsgeschäft nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften des Erwerbers berücksichtigt werden können.

  2. Bei der Aufteilung der berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten ist der auf den nießbrauchbelasteten Anteil entfallende Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs zu mindern und der sich danach ergebende Betrag ins Verhältnis zum Gesamtkaufpreis zu setzen.

  3. Bei einem quotalen Vorbehaltsnießbrauch auf Lebenszeit kommt ein Abzug der auf die Anschaffungskosten des belasteten Anteils des Kapitalvermögens entfallenden Schuldzinsen als vorweggenommene Werbungskosten jedenfalls mangels zeitlich absehbarer Einnahmeerzielung nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 731 Nr. 14
EFG 2000 S. 676
SAAAB-14170

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.02.2000 - 14 K 7410/96 E

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