Zur Frage, ob der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug geltend machen kann
Leitsatz
Geht man davon aus, dass der Erbe den vom Erblasser nicht verbrauchten Verlust steuerrechtlich geltend machen kann, so ist
ernstlich zweifelhaft, ob das Kriterium der ”wirtschaftlichen Belastung” die generell bejahte Übertragbarkeit der Verlustabzugsberechtigung
einschränken kann. Der Umstand, dass die verlustbringende Einkunftsquelle im Zeitpunkt des Erbfalls bei der Erblasserin nicht
mehr vorhanden war, steht dem Übergang der Verlustabzugsberechtigung nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1295 EFG 2002 S. 1295 Nr. 20 OAAAB-14154
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 21.06.2002 - III 79/2002
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