Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer
Grundstücksschenkung
Leitsatz
1. Auch nach dem EigZulG
schließt eine mittelbare Grundstücksschenkung die Gewährung der
Eigenheimzulage aus.
2. Maßgebend für das
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist
im Recht der Eigenheimzulage allerdings nicht eine klare und eindeutige
Erklärung der Schenkungsbeteiligten dahin, dass eine derartige Schenkung
nicht beabsichtigt war. Entscheidend ist vielmehr allein, wie sich der innere
Wille der Schenkungsbeteiligten an Hand der objektiven Gegebenheiten
tatsächlich darstellt.
3. Dem gemäß ist nach dem
Recht des EigZulG eine zur Versagung der Eigenheimzulage führende
mittelbare Grundstücksschenkung bereits dann zu bejahen, wenn sich nach
allgemeinen objektiven Beweisregeln feststellen lässt, dass ein das
erworbene Wohneigentum unentgeltlich nutzender Angehöriger dem erwerbende
Angehörigen die zur Anschaffung des Wohneigentums erforderlichen
Geldmittel überlassen hat, um in dem Wohneigentum bis zu seinem Lebensende
unentgeltlich wohnen zu können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 873 LAAAB-14142
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Online-Dokument
FINANZGERICHT DES SAARLANDES, Urteil v. 05.04.2001 - 1 K 222/00
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