Unentgeltlicher Anteilserwerb gem. § 7 EStDV; Widerruf der Schenkung des hälftigen Hofanteils und Erfüllung des Rückübertragungsanspruchs
durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch
Leitsatz
Liegt zwischen Landwirtseheleuten eine Bruchteilsgemeinschaft vor, so ist von einer Mitunternehmerschaft mit Einkünften aus
Land- und Forstwirtschaft auszugehen. Die Frage, ob zwischen den Landwirtseheleuten eine GbR in Form einer Innengesellschaft
– zustande gekommen durch schlüssiges Verhalten – bestanden hat, kann dann dahingestellt bleiben.
Widerruft ein Ehegatte die Schenkung des hälftigen Hofanteils an den Ehepartner wegen groben Undanks und wird der Rückübertragungsanspruch
durch Auflassung und Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch erfüllt, bleibt der Anteilserwerb durch den Schenkenden
auch dann unentgeltlich i.S.d. § 7 EStDV, wenn dieser dem Beschenkten dessen Aufwendungen für den Hofbetrieb in der Vergangenheit
erstatten muss und den Erstattungsbetrag als Anschaffungskosten zu aktivieren hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAB-14125
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 01.07.1998 - XII 322/89
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