Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer
Heizungsanlage als dauernde Last
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
Ist in einem
Grundstücksübergabevertrag, in denen den Übergebern ein sog.
Leibgeding an dem übertragenen Grundstück eingeräumt wurde,
ausdrücklich geregelt, dass die Übergeber die Erhaltungspflicht an
den Räumen des Rechts einschließlich der gewöhnlichen
Ausbesserungen und Erneuerungen zu tragen haben, kann der
Grundstücksübernehmer die Aufwendungen für die Erneuerung der
Heizungsanlage nicht als dauernde Last abziehen. Aus dem vertraglich
vereinbarten Recht der Übergeber auf angemessene Wohnraumgewährung
kann in Hinblick auf die vorgenannten Vertragsbestimmungen nicht auf eine
Pflicht zur Übernahme größerer Reparatur- oder
Erhaltungsaufwendungen durch den Übernehmer geschlossen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 249 EFG 2004 S. 249 Nr. 4 RAAAB-14101
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 04.09.2003 - 10 K 194/00
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