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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 101/99 EFG 2004 S. 201

Gesetze: EStG 1996 § 33a Abs. 1 S. 1, EStG 1996 § 33a Abs. 1 S. 5, BGB § 1612

Erleichterte Anforderungen an den Nachweis von Unterhaltszahlungen an im Kosovo lebende, zur politisch unterdrückten Volksgruppe der Albaner gehörende Angehörige

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

1. Für die Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen an die im Kosovo lebende Mutter, eine Albanerin, war es für das Streitjahr 1996 angesichts der politischen Verhältnisse im Kosovo –Verdrängung der albanischen Mehrheit aus dem öffentlichen Leben– nicht geboten, amtliche Bescheinigungen in der sonst vorgesehenen Form für den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Unterhaltszahlungen und der Unterhaltsbedürftigkeit zu verlangen (hier: Anerkennung von zwei Geldübergaben durch einen Verwandten aufgrund Zeugeneinvernahme).

2. Der Unterhaltsbegriff in § 33a Abs. 1 EStG betrifft nur typische Unterhaltsaufwendungen, so vor allem für Wohnung, Ernährung und Kleidung des Unterhaltenen, setzt aber anders als der Unterhaltsbegriff im BGB keine laufenden Zahlungen des Unterhaltsverpflichteten voraus. Der Steuerabzug ist also auch bei unregelmäßigen (z.B. ein- oder zweimaligen Leistungen im Jahr) Zahlungen möglich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 201
EFG 2004 S. 201 Nr. 3
OAAAB-14099

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.01.2003 - 13 K 101/99

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