Erleichterte Anforderungen an den Nachweis von
Unterhaltszahlungen an im Kosovo lebende, zur politisch unterdrückten
Volksgruppe der Albaner gehörende Angehörige
Einkommensteuer 1996
Leitsatz
1. Für die Abziehbarkeit von
Unterhaltsleistungen an die im Kosovo lebende Mutter, eine Albanerin, war es
für das Streitjahr 1996 angesichts der politischen Verhältnisse im
Kosovo –Verdrängung der albanischen Mehrheit aus dem
öffentlichen Leben– nicht geboten, amtliche Bescheinigungen in der
sonst vorgesehenen Form für den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der
Unterhaltszahlungen und der Unterhaltsbedürftigkeit zu verlangen (hier:
Anerkennung von zwei Geldübergaben durch einen Verwandten aufgrund
Zeugeneinvernahme).
2. Der Unterhaltsbegriff in
§ 33a Abs. 1 EStG
betrifft nur typische Unterhaltsaufwendungen, so vor allem für Wohnung,
Ernährung und Kleidung des Unterhaltenen, setzt aber anders als der
Unterhaltsbegriff im
BGB keine laufenden Zahlungen des
Unterhaltsverpflichteten voraus. Der Steuerabzug ist also auch bei
unregelmäßigen (z.B. ein- oder zweimaligen Leistungen im Jahr)
Zahlungen möglich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 201 EFG 2004 S. 201 Nr. 3 OAAAB-14099
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.01.2003 - 13 K 101/99
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