Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit
Leitsatz
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zugemutet werden kann,
das Schriftstück selbst oder durch einen Dritten rechtzeitig einzureichen, d.h. wenn die Krankheit plötzlich und in einer
Schwere auftritt, die es dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr zumutbar ermöglicht, einen Dritten mit der Interessenwahrung
zu beauftragen. Art, Schwere und Dauer der Krankheit müssen dargelegt und glaubhaft gemacht werden, pauschaler Vortrag und
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit allgemein gehaltenen Diagnosen reichen regelmäßig nicht.
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