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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - VI 181/03

Gesetze: AO § 191, EStG § 8 Abs. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Tantiemeforderung unter Bildung einer Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Das schlichte "Stehenlassen" einer Tantiemeforderung unter Bildung einer Rückstellung führt zu verdeckter Gewinnausschüttung, sofern nicht wirksam eine Stundung oder Umwandlung in eine Darlehensforderung erfolgt.

Fundstelle(n):
TAAAB-14067

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 05.09.2003 - VI 181/03

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