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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 10 K 10609/01 EFG 2004 S. 30

Gesetze: EStG § 9 Abs.1 Nr.1

Kurssicherungsaufwendungen für Fremdwährungsdarlehen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Kurssicherungsaufwendungen für ein im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aufgenommenes Fremdwährungsdarlehen berühren die private Vermögenssphäre und sind nicht als Werbungskosten abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 30
EFG 2004 S. 30 Nr. 1
KAAAB-14057

Preis:
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 16.06.2003 - 10 K 10609/01

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