Anrechnung von Körperschaftsteuer bei Einkommensteuer, Herabsetzung der Ausschüttungsbelastung durch StandOG v.
Leitsatz
Körperschaftsteuer ist in Höhe von 9/16 und nicht nur 3/7 der Bardividende bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen und der Anrechnung
auf die festgesetzte Einkommensteuer zu berücksichtigen bei einer Vorabausschüttung für 1993 in 1993 mit einer Steuerbescheinigung
über 9/16 der Bardividende, und zwar unabhängig von der Festsetzung der Körperschaftsteuer bei der ausschüttenden Gesellschaft.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 117 EFG 2004 S. 117 Nr. 2 JAAAB-14040
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 09.07.2003 - V 45/00
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