Vergütungsvertrag mit herrschender Gesellschafterin; Zeitpunkt der Herstellung der Ausschüttungsbelastung
Leitsatz
Anforderungen an einen Vergütungsvertrag mit der herrschenden Gesellschafterin der Kapitalgesellschaft: Genaue Leistungsverpflichtung
des Vertragspartners und Höhe des Entgelts müssen klar und eindeutig geregelt sein.
Die Ausschüttungsbelastung ist nicht für den Veranlagungszeitraum herzustellen, in dem das Wirtschaftsjahr endet, für das
die Mehrabführung erfolgt, sondern vielmehr für den Veranlagungszeitraum, in dem das Wirtschaftsjahr endet, in dem die Ausschüttung
erfolgt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewinnausschüttung ist der tatsächliche Abfluss bei der Kapitalgesellschaft.
Fundstelle(n): JAAAB-14027
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 13.08.2003 - V 42/03
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