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FG München Beschluss v. - 6 V 335/03 EFG 2004 S. 212

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 15 Abs. 2 OWiG§ 17 Abs. 4 KStG§ 8 Abs. 1 FGO§ 69 Abs. 2 S. 2 FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Abzug einer durch die Europäischen Gemeinschaften festgesetzten Geldbuße

Körperschaftsteuer 1996 und 1998

Gewerbesteuermessbetrag 1996 und 1998

Leitsatz

Aufwendungen für eine kartellrechtliche Geldbuße können nicht entgegen dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nicht von der Abschöpfung des mit dem Wettbewerbsverstoß zusammenhängenden Mehrerlöses ausgegangen werden kann, weil die Festsetzung einer europäischen Geldbuße grundsätzlich ohne Bezug zu erzielten Gewinnen erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 212
EFG 2004 S. 212 Nr. 3
UAAAB-13984

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FG München, Beschluss v. 23.10.2003 - 6 V 335/03

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