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BFH 01.10.1992 IV R 97/91

Einkommensteuer; | Bewertung des Viehbestandes in der Übergangsbilanz

Geht ein Landwirt von der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen gemäß § 13a EStG zum Bestandsvergleich über, so kann er die für die Bewertung des Viehbestandes in der Übergangsbilanz und in den Folgebilanzen maßgeblichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Rahmen einer Gruppenbewertung ermitteln (). Hierbei kann auf Wertermittlungen in Musterbetrieben zurückgegriffen werden. Zur Übernahme von Durchschnittswerten der FinVerw ist er nicht verpflichtet. Dabei sind für Milchkühe AfA abzusetzen. Hierbei ist ein nach Beendigung der Nutzung verbleibender Schlachtwert zu berücksichtigen.

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