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FG München Urteil v. - 1 K 2530/02 EFG 2004 S. 178

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3

Häusliches Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung bei einem externen Betrieb

Arbeitszimmer eines Tankstelleninhabers

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

1. Zu der im Rahmen der Entscheidung über den unbegrenzten Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu betrachtenden gesamten betrieblichen Betätigung rechnet auch der in einem festen, außerhalb des Arbeitszimmers befindlichen Gebäude untergebrachte eigentliche Betrieb.

2. Bei einem Tankstelleninhaber bildet die Tankstelle und nicht sein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen Betätigung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 241 Nr. 5
EFG 2004 S. 178
EFG 2004 S. 178 Nr. 3
ZAAAB-13978

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FG München, Urteil v. 01.10.2003 - 1 K 2530/02

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