Keine Aufdeckung stiller Reserven nach Begründung einer
Betriebsaufspaltung
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
Erwirbt eine dem bisherigen
Einzelunternehmer nahestehende Person im Rahmen der Begründung einer
Betriebsaufspaltung mit einer zuvor durch Bargründung errichteten GmbH
Anteile dieser GmbH, ohne ein Aufgeld für die zuwachsenden stillen
Reserven zu zahlen und werden diese Anteile im Privatvermögen gehalten,
führt weder der Anteilserwerb noch die Übertragung der
Wirtschaftsgüter vom Einzelunternehmen auf die Betriebs-GmbH zu Buchwerten
zu einer Realisierung der anteiligen stillen Reserven, wenn der Anteilserwerb
der nahestehenden Person deren wesentliche Beteiligung i.S. des § 17 EStG
an der Betriebs-GmbH begründet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 391 Nr. 7 EFG 2004 S. 179 EFG 2004 S. 179 Nr. 3 KÖSDI 2004 S. 14133 Nr. 4 HAAAB-13971
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