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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 130/02 F EFG 2004 S. 14

Gesetze: AO § 125, AO § 251 Abs. 3, AO § 347 Abs. 1 Nr. 1, AO § 348 Nr. 1, InsO § 179 Abs. 1, InsO § 179 Abs. 2, InsO § 180 Abs. 2, InsO § 185

Nichtigkeit eines als „Einspruchsentscheidung„ bezeichneten (Insolvenz-)Feststellungsbescheides

Leitsatz

  1. Wird das Einspruchsverfahren gegen eine Steuerfestsetzung durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen, kann ein in Gestalt einer Einspruchsentscheidung ergehender Insolvenzfeststellungsbescheid die das Einspruchsverfahren abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung nicht ersetzen.

  2. Eine derartige Einspruchsentscheidung leidet mangels einer auf die anhängigen Einsprüche bezogenen Entscheidungsformel an einem besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler, der zu ihrer Nichtigkeit führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 167 Nr. 3
EFG 2004 S. 14
EFG 2004 S. 14 Nr. 1
RAAAB-13933

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.08.2003 - 6 K 130/02 F

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