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BFH 10.09.1992 V R 99/88
Umsatzsteuer; | Baubetreuungskosten (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980)
Baubetreuungskosten sind entsprechend dem nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980 deswegen steuerfrei, weil sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die GrESt einbezogen worden sind.