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BFH 24.04.1992 VI R 94/89
Lohnsteuer; | Werbungskostenabzug für Tropenkleidung (§§ 9, 12 EStG)
Sog. Tropenkleidung, die sich der Stpfl. für einen beruflichen Einsatz in tropischen Gebieten anschafft, ist bürgerliche Berufskleidung. Ein WK-Abzug scheidet bereits immer dann aus, wenn die Benutzung eines Kleidungsstücks als normale bürgerliche Kleidung im Rahmen des Möglichen und Üblichen liegt, auch wenn das Kleidungsstück so gut wie ausschließlich im Beruf getragen wird (). Ein WK-Abzug ist auch nicht gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. mit § 12 AUV gerechtfertigt.