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Hausratversicherung; | Veröffentlichung der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 92)
Die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 92) sind jetzt in VerBAV 1992, 300 ff. veröffentlicht worden. Neben einigen Änderungen, die sich aus der Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung ergaben (z. B. Repräsentantenbegriff in § 21 Nr. 3, ersatzlose Streichung des § 14 Nr. 1c VHB 84), der völligen Neufassung des § 16 (Anpassung der Versicherungssumme und des Prämiensatzes) und der zeitgerechten Anhebung von Entschädigungsgrenzen (§ 19 Nr. 3a), sind insbesondere folgende Deckungserweiterungen zu nennen, die vorher zum Teil schon Inhalt entsprechender Klausel waren: Die versicherten Gefahren wurden um Hagel und den Absturz eines Luftfahrzeuges erweitert. Außerdem wurde die Leitungswasser-Versicherung ausgedehnt (§ 7 Nr. 1a und b, Nr. 3b) und geregelt, daß künftig Brandschäden...