Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 234/99
Gesetze: EigenheimZulG § 2 Abs. 1 Satz 1
Eigenheimzulage für Eigentumswohnung in einem Ferien- und Wochenendhausgebiet
Leitsatz
Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S.v. §§ 1 Abs. 2, 10 Nds. BauVO, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden dürfen,
sind nach dem EigenheimZulG ausdrücklich nicht begünstigt.
Nach dem EigenheimZulG hängt die Begünstigung einer Wohnung davon ab, ob nach der verbindlichen Entscheidung der zuständigen
Behörde die Dauernutzung der Wohnung baurechtlich genehmigt worden ist.
Ist eine Wohnung in einem Sondernutzungsgebiet keine Ferien- oder Wochenendwohnung, so kann sie nach dem EigenheimZulG ein
begünstigtes Objekt sein.
Hat die Baugenehmigungsbehörde die Errichtung und dauernde Nutzung eines derartigen Gebäudes als Einfamilienwohnhaus genehmigt,
so ist die Nutzung der Wohnung bereits deshalb nicht materiell baurechtswidrig.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 467 Nr. 9 KAAAB-13568
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.01.2001 - 9 K 234/99
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