Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 K 289/95
Gesetze: NSpielbG 1973 § 7
Verfassungswidrigkeit der Erhebung von Troncabgabe auf Grundlage
des § 7 Satz 1 Nr. 2 und S. 2
Niedersächsisches Gesetz über die Zulassung öffentlicher
Spielbanken vom
Leitsatz
Gegen die Erhebung einer
Troncabgabe auf Grundlage des § 7 Satz 1 Nr. 2 und
Satz 2 des NdsSpielbG vom bestehen
verfassungsrechtliche Bedenken.
Die in § 7 des
NdsSpielbG 1973 enthaltene Verordnungsermächtigung betreffend die
Höhe der Abgabe eines Spielbankunternehmers aus dem Tronc
verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der
Besteuerung und gegen das Gebot der Bestimmtheit der
Verordnungsermächtigung, da der Landesgesetzgeber die Festlegung der
Höhe der Troncabgabe nicht gesetzlich geregelt sondern die Festlegung dem
Verordnungsgeber überlassen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAB-13511
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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 14.03.2001 - 3 K 289/95
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