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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 817/98 EFG 2001 S. 1136 Nr. 17

Gesetze: EStG § 1 Abs. 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 50 Abs. 2 Satz 1

Kein Verlustrücktrag nach Wechsel zur beschränkten Steuerpflicht wegen negativer Einnahmen aufgrund Nettolohnvereinbarung

Leitsatz

  1. Aufgrund einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene Steuererstattungen können negative Einnahmen eines Arbeitnehmers aus nichtselbständiger Arbeit sein.

  2. Diese Einnahmen unterliegen als inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 EStG.

  3. Derartige inländische Einkünfte bleiben gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 EStG bei einem Verlustabzug unberücksichtigt, da es sich insoweit um ihrer Art nach steuerabzugspflichtige Einkünfte handelt.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 960 Nr. 18
EFG 2001 S. 1136 Nr. 17
SAAAB-13509

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.01.2001 - 2 K 817/98

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