Kein Verlustrücktrag nach Wechsel zur beschränkten Steuerpflicht wegen negativer Einnahmen aufgrund Nettolohnvereinbarung
Leitsatz
Aufgrund einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene Steuererstattungen können negative Einnahmen eines Arbeitnehmers
aus nichtselbständiger Arbeit sein.
Derartige inländische Einkünfte bleiben gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 EStG bei einem Verlustabzug unberücksichtigt, da es sich
insoweit um ihrer Art nach steuerabzugspflichtige Einkünfte handelt.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 960 Nr. 18 EFG 2001 S. 1136 Nr. 17 SAAAB-13509
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.01.2001 - 2 K 817/98
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