Abgrenzung des inländischen Betriebsvermögens vom Vermögen der belgischen Zentrale; zum Diskriminierungsverbot zur Niederlassung
von Gesellschaftern innerhalb der Europäischen Union
Leitsatz
Für die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhanges zwischen inländischer Betriebsstätte und Schulden ist die sogenannte direkte
Methode als Kriterium maßgebend.
Als Schulden i.S.d. § 103 Abs. 1 BewG sind nur die von der inländischen Betriebsstätte für ihre eigenen Bedürfnisse selbst
aufgenommenen Fremdmittel nebst denen vom Stammhaus für die Betriebsstätte aufgenommenen und an diese weitergegebenen Darlehen
abzuziehen.
Fundstelle(n): NAAAB-13499
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.09.1999 - 1 K 309/94
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