Kinderfreibetrag auch, wenn das behinderte Kind Eigentümer einer Eigentumswohnung ist
Leitsatz
Der Bewilligung eines Kinderfreibetrages für ein volljähriges und zu 80 v.H. behindertes Kind gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
EStG steht nicht entgegen, dass das Kind Eigentümer einer Eigentumswohnung ist.
Die im Gesetz enthaltene Formulierung „wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten„ ist zwar identisch mit der Formulierung
in § 1602 Abs. 1 BGB. Der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch geht aber über die Sicherung des Existenzminimums hinaus, sodass
die Frage, unter welchen Umständen das Kind außerstande ist, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten, allein nach den Vorschriften
des EStG zu bestimmen ist.
Da § 32 Abs. 4 S.1 Nr. 1 und 2 EStG den Anspruch auf Abzug eines Kinderfreibetrages bei einem nicht behinderten Kind nicht
davon abhängig macht, dass das Kind über kein oder nur geringfügiges Vermögen verfügt, muss das auch für behinderte Kinder
i.S.v. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG gelten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 237 Nr. 5 LAAAB-13491
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.04.2000 - 15 K 857/97
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