Gewerbesteuerliche Behandlung von Liquidationsraten, die aufgrund einer Schachtelbeteiligung ausgekehrt werden
Leitsatz
Zu dem "Gewinn aus Anteilen" i.S.d. § 9 Nr. 2r GewStG gehört auch die Liquidationsrate, mit der das übrige nach Abschluss
der Liquidation verbliebene Reinvermögen an die Anteilseigner ausgekehrt wird, soweit nicht Eigenkapital i.S.d. § 30 Abs. 2
Nr. 4 KStG 1977 als verwendet gilt.
Zu dem "Gewinn aus Anteilen" gehört auch die ausgekehrte Liquidationsrate abzüglich der Rückzahlung des Stammkapitals.
Betrifft der Buchwertverlust, den der Stpfl. durch den Untergang des Wirtschaftsgutes Beteiligung erlitten hat, die Beteiligung
als solche, kann die Rechtsfrage, ob der Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 2a GewStG um mit den Beteiligungserträgen zusammenhängende
Betriebsausgaben zu mindern ist, dahingestellt bleiben.
Auch Buchwertverluste, die auf nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung entfallen und die mit der Liquidationsrate
im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, können zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 10b GewStG führen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAB-13489
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.01.2001 - 15 K 731/98
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