Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (Betriebsmittel- und Investitionskredite) ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung
und – vertraglich möglicher – langfristiger Aufstockung der Darlehensverbindlichkeit um nicht gezahlte Zinsen entsprechen
nicht dem unter Fremden Üblichen.
Leitsatz
Allein der Umstand, dass Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen nicht schriftlich geschlossen werden, führt nicht zur
fehlenden Ernstlichkeit des Darlehensverhältnisses.
Schließen nahe Angehörige Darlehensverträge über Betriebsmittel- und Investitionskredite ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung
und führt die Nichtauszahlung der Darlehenszinsen lediglich zu einer um die Zinsen erhöhten Darlehensschuld, die ihrerseits
zu verzinsen ist, entspricht das nicht den zwischen Fremden üblichen Kriterien.
Mangels steuerrechtlicher Anerkennung der Darlehensverträge ist der Betriebsausgabenabzug in derartigen Fällen zu versagen.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 842 Nr. 16 XAAAB-13474
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 05.03.2001 - 14 K 105/96
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