Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 252/96

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwendungen für einen Französisch-Intensivkurs in Frankreich als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit

Leitsatz

  1. Aufwendungen eines Sachbearbeiters im Verkaufsaußendienst, der Märkte in französisch-sprachigen Ländern bearbeitet, für einen Französisch-Intensivkurs in Frankreich, sind Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

  2. Es kann angesichts der sich wandelnden Erfordernisse des Arbeitsmarktes keine Rolle spielen, ob der Erwerb von Grundkenntnissen in einer gängigen Fremdsprache auf einem Inlandslehrgang geschieht oder anlässlich eines Lehrgangs, der im Ausland stattfindet.

  3. Es ist nicht einsichtig, dass der größere Lernerfolg in dem Land, in dem die Sprache gesprochen wird, vor allem für Studien von Fortgeschrittenen gilt, während das Erlernen einer gängigen Fremdsprache in den Grundzügen eine persönliche Bereicherung unter Erweiterung der Bildung bedeuten soll.

  4. Bei einem Intensivkurs mit 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten je Werktag ist nicht erkennbar, inwiefern dabei private Motive eine Rolle spielen sollten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 343 Nr. 7
JAAAB-13470

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.05.2000 - 13 K 252/96

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden