Karenzzeit zur Verzinsung von Steuererstattungsansprüchen grds. 15 Monate; bei überwiegend land- und forstwirtschaftlichen
Einkünften 21 Monate
Leitsatz
Der Zinslauf für Steuererstattungsansprüche beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, § 233 a Abs. 2
AO.
Überwiegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der erstmaligen Steuerfestsetzung die anderen Einkünfte, beträgt
die Karenzzeit 21 Monate.
Liegen insgesamt positive Einkünfte vor, überwiegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft die anderen Einkünfte, wenn
sie mehr als 50 v. H. ausmachen.
Sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft negativ, so überwiegen die anderen Einkünfte, sofern sie entweder positiv
oder aber in einem geringeren Maße negativ sind.
Das ”wirtschaftliche Gewicht" einer Einkunftsart wird nicht durch absolute Zahlen geprägt, da hohe Gewinne oder Verluste häufig
von Zufälligkeiten oder Gestaltungsüberlegungen bestimmt sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAB-13468
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.05.2000 - 12 K 503/95
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