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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 214/98 Ki

Gesetze: EStG § 78 Abs. 3 BKGG § 2 Abs. 4

Weiterzahlung von Kindergeld nach bis zum geltenden Recht

Leitsatz

  1. § 78 Abs. 3 EStG ist analog auch auf die Kindergeldtatbestände des § 2 Abs. 4 BKGG in der bis zum geltenden Fassung auszudehnen.

  2. Die für eine Analogie erforderliche Gesetzeslücke ist zu bejahen, weil § 78 Abs. 3 EStG nur die Kindergeldtatbestände des § 2 Abs. 2 BKGG a.F. und nicht auch die des § 2 Abs. 4 BKGG a.F. in Bezug nimmt.

  3. § 78 EStG soll einen reibungslosen Übergang vom bisherigen Kindergeldrecht zu den Neuregelungen im EStG sicherstellen. Unter Vertrauensgesichtspunkten ist daher Kindergeld nach altem Recht noch für eine Übergangszeit von einem Jahr weiterzu- gewähren, soweit nach neuem Recht kein solcher Anspruch mehr besteht.

Fundstelle(n):
AAAAB-13460

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.02.2001 - 10 K 214/98 Ki

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