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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 14/00

Gesetze: EStG § 33a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a

Gartenarbeit als Hilfe im Haushalt i.S.v. § 33a Abs. 3 Satz1 Nr. 1a EStG

Trinkgeld als Krankheitskosten

Leitsatz

  1. Zu den üblicherweise zur Aufrechterhaltung eines Haushaltes anfallenden Arbeiten zählen bei einem Einfamilienhaus auch Gartenarbeiten.

  2. Eine sachgerechte Bewältigung des Haushaltes findet ihre Grenzen nicht innerhalb der Mauern eines Hauses,sondern erstreckt sich auch auf dessen unmittelbares Umfeld.

  3. Die Tätigkeit einer Gartenbaufirma kann daher Hilfe im Haushalt i.S.v. § 33a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a EStG sein.

  4. Anlässlich einer ärztlich verordneten Kur hingegebene Trinkgelder können unmittelbare Krankheitskosten sein, selbst wenn diese nicht nur an das medizinische Behandlungspersonal einer Kurklinik sondern auch für das im Service- und Gastronomiebereich tätige Personal gegeben werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 464 Nr. 9
DAAAB-13459

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.11.2000 - 10 K 14/00

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