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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 3183/95

Gesetze: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, HGB § 255 Abs 2 S 1, EStG § 9 Abs 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 10e

Vermietungsabsicht bei jahrelang unvermieteter Wohnung; Aufwendungen für eine Solaranlage als Herstellungskosten

Leitsatz

1. Wer eine Wohnung möbliert oder unmöbliert jahrelang (hier: fast acht Jahre) ohne Mieter lässt und damit keine Einnahmen aus Vermietung erzielt, hat eine gleichwohl bestehende Vermietungsabsicht darzulegen und nachzuweisen und trägt somit bei verbleibenden Zweifeln die Beweis- und Feststellungslast.

2. Bei Aufwendungen, die mit Erweiterungsmaßnahmen bautechnisch ineinander greifen, handelt es sich auch dann um Herstellungskosten, wenn sie für sich gesehen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind (hier: Ersatz der bisherigen Heizungsanlage durch Einbau einer Thermo-Solaranlage und Anbringung der Solarpaneelen einer Kollektoranlage auf dem Dach eines zuvor zu errichtenden Wintergartens).

Fundstelle(n):
BAAAB-13451

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Urteil v. 27.11.2000 - 13 K 3183/95

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