Schätzung von Trinkgeldern einer Serviererin in einem
gutbürgerlichen Speiselokal; hohe von der Serviererin erzielte
Umsätze als "neue Tatsache"
Leitsatz
1. Entfallen auf eine Serviererin in
einem gutbürgerlichen Speiselokal in guter Lage im südbayerischen
Raum jährliche Entgelte für Speis und Trank zwischen 200000 und
250000 DM, ist die vom FA vorgenommene Trinkgeldschätzung mit 2,5 % des
Umsatzes eher zu niedrig als zu hoch (Anschluss an ,
EFG 1995, 910).
2. Erfährt das FA erst aufgrund
einer Lohnsteueraußenprüfung in dem Lokal von der Höhe der von
der Serviererin erzielten Umsätze, ist es aufgrund einer neuen Tatsache
nach § 173 Abs.1 Nr.1
AO 1977 zu einer Änderung der
bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide der Serviererin berechtigt.
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