Aufwendungen zur Aufteilung der Gütergemeinschaft sind bei bevorstehender Scheidung agB
Leitsatz
1) Die gerichtlichen und außergerichtlichen Aufwendungen für eine nach § 623 ZPO (n.F.) zusammen mit der Scheidungssache zu
verhandelnde und zu entscheidende Scheidungsfolgensache (sog. Entscheidungsverbund) sind unmittelbar und untrennbar durch
die Ehescheidung entstanden und deswegen als zwangsläufig i.S. von § 33 Abs. 2 S. 1 EStG anzusehen.
2) Entsprechendes gilt auch für Aufwendungen (hier: Aufteilung der Gütergemeinschaft), die bereits vorab im Rahmen einer einvernehmlichen
Regelung entstanden sind und durch die eine sonst notwendige Entscheidung des Familiengerichts im Rahmen des Entscheidungsverbundes
ersetzt worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 924 Nr. 15 EFG 2003 S. 1098 Nr. 15 XAAAB-13435
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