Wirtschaftliches Alleineigentum eines Miteigentümers
Leitsatz
Ein Miteigentümer eines Zweifamilienhauses, der einen Ausbau der von ihm allein genutzten Wohnung vornimmt und finanziert,
wird nicht bereits deshalb wirtschaftlicher Alleineigentümer der von ihm neu geschaffenen Wohnfläche, weil die Miteigentümer
zuvor die jeweils alleinige Nutzung der einzelnen Wohnungen vereinbart haben. Die Eigenheimförderung steht ihm in einem solchen
Fall nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1082 Nr. 20 NAAAB-13434