Zur Feststellungslast bei der Annahme einer Verlustabzugsbeschränkung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
1) Die Inanspruchnahme des Gesellschafters für Schulden im Zusammenhang mit dem Betrieb ist i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 i.V.m.
§ 15a Abs. 1 S. 3 EStG unwahrscheinlich, wenn dem Risiko, über die geleistete Einlage hinaus in Anspruch genommen zu werden,
keine wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
2) Grundsätzlich trifft die Finanzbehörde die Feststellungslast dafür, dass dem bestehenden Risiko einer Inanspruchnahme keine
wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
3) Die Feststellungslast trifft den Steuerpflichtigen auch im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn es
sich bei der Gesellschaft, welche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, um ein "Bauherrenmodell" handelt.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1057 Nr. 17 EFG 2002 S. 1036 Nr. 16 AAAAB-13421
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