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BFH 17.07.1992 VI R 125/88

Einkommensteuer; | Übernahme eines Verlustes einer GmbH durch deren Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 9 EStG)

Mit Urt. v. - VI R 125/88 nimmt der BFH Stellung zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung der Übernahme eines Verlustes einer GmbH durch einen mit 20 v. H. an dieser GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. Der Senat stellt hierzu fest, daß Aufwendungen, die mit mehreren Einkunftsarten in einem objektiven Zusammenhang stehen, bei der Einkunftsart zu berücksichtigen sind, zu der sie nach Grund und Wesen die engere Beziehung haben (Hinweis auf ,BStBl 1983 II 467). Entscheidend hierfür könnten nur die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Verlustübernahme durch Forderungsverzicht sein. Denn von den Beteiligungsverhältnissen in diesem Zeitpunkt hänge wesentlich ab, in welchem Umfang auf die Arbeitnehmerstellung des Gesellschafter-Geschäftsführers eingewirkt werden kann.

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