Ermittlung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Leitsatz
1) Wird eine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten,
ist im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen.
2) Eine Überpüfung der Überschusserzielungsabsicht anhand einer Prognoseentscheidung ist jedoch ausnahmsweise vorzunehmen,
wenn auch bei Außerachtlassung von Zinsaufwendungen und AfA jährlich erhebliche Werbungskostenüberschüsse entstehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 208 Nr. 4 EFG 2003 S. 91 Nr. 2 SAAAB-13402
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